Impfkalender 2026: Alle empfohlenen Impfungen im Überblick

Der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) legt fest, welche Impfungen für welche Altersgruppe empfohlen werden – und zu welchem Zeitpunkt. Er gilt als zentrale Orientierung für Ärzte, Eltern und Erwachsene gleichermaßen. Die aktuellen Empfehlungen wurden im Epidemiologischen Bulletin 4/2024 veröffentlicht und bringen mehrere wichtige Neuerungen mit sich: Meningokokken B ist jetzt Standardimpfung für alle Säuglinge, und für Ältere gibt es erstmals eine RSV-Impfempfehlung. Wer seinen Impfschutz kennt und lückenlos hält, schützt sich selbst – und andere.

Was ist der Impfkalender und wer steckt dahinter?

Der Impfkalender ist kein Gesetz, aber er hat erhebliche praktische Wirkung. Herausgeber ist die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin. Die STIKO besteht aus unabhängigen Expertinnen und Experten aus Medizin, Epidemiologie und Immunologie. Sie bewertet laufend neue Studiendaten und aktualisiert den Kalender mindestens einmal jährlich.

Die STIKO unterscheidet vier Impftypen, die du kennen solltest:

  • Standardimpfungen: Für alle Personen einer Altersgruppe empfohlen – zum Beispiel die 6-fach-Impfung im Säuglingsalter.
  • Auffrischimpfungen: Wiederholung nach definierten Intervallen, etwa Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre.
  • Indikationsimpfungen: Nur bei erhöhtem Risiko – durch Grunderkrankung, Beruf oder Lebensumstände.
  • Nachholimpfungen: Für Personen mit unvollständiger oder unklarer Grundimmunisierung.

Zwischen STIKO-Empfehlung und Kassenleistung liegt noch ein weiterer Schritt: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überführt die STIKO-Empfehlungen in seine Schutzimpfungs-Richtlinie. Erst dann werden Impfungen offiziell zur GKV-Leistung. In der Praxis übernehmen gesetzliche Krankenkassen alle STIKO-empfohlenen Standard- und Indikationsimpfungen ohne Zuzahlung.

Reiseimpfungen sind eine andere Kategorie. Sie gehören nicht zum Pflichtleistungskatalog der GKV. Viele Kassen erstatten sie aber freiwillig als sogenannte Satzungsleistung – es lohnt sich, vor der Reise nachzufragen. Berufsbedingte Impfungen – etwa für medizinisches Personal oder Labormitarbeiter – trägt in der Regel der Arbeitgeber.

Privatversicherte schauen in ihren individuellen Tarif. Die Erstattung variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag erheblich. Wer unsicher ist, fragt direkt bei seiner Versicherung nach.

💡 Gut zu wissen

Ein einheitliches, bevölkerungsweites Impfregister gibt es in Deutschland nicht. Impfquoten werden über Schuleingangsuntersuchungen und das RKI-Impfquotenmonitoring in Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen erhoben.

Impfkalender für Säuglinge und Kleinkinder: Grundimmunisierung im ersten Lebensjahr

Das erste Lebensjahr ist impftechnisch das dichteste. Die Grundimmunisierung legt den Schutz für viele Jahre – manchmal für das ganze Leben. Eltern sollten die Termine kennen und einhalten, denn Frühgeborene und Säuglinge sind besonders anfällig für schwere Infektionskrankheiten.

Die 6-fach-Impfung: Das Herzstück der Grundimmunisierung

Die 6-fach-Impfung schützt gleichzeitig gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Haemophilus influenzae Typ b, Poliomyelitis und Hepatitis B. Bei reifgeborenen Kindern sind drei Dosen vorgesehen: im Alter von 2, 4 und 11 Monaten. Der Mindestabstand zwischen der ersten und zweiten Dosis beträgt vier Wochen; zwischen der zweiten und dritten Dosis müssen mindestens sechs Monate liegen.

Frühgeborene – also Kinder, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren werden – erhalten vier Dosen: im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten. Das Mindestalter für den Beginn liegt bei zwei Monaten (acht Wochen).

Rotaviren, Pneumokokken und Meningokokken

Die Rotaviren-Schluckimpfung beginnt ab der sechsten Lebenswoche. Je nach verwendetem Impfstoff sind zwei oder drei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen nötig. Wichtig: Die Impfserie muss bis zur 24. Lebenswoche (2-Dosen-Schema) bzw. bis zur 32. Lebenswoche (3-Dosen-Schema) abgeschlossen sein. Danach ist eine Impfung nicht mehr sinnvoll.

Die Pneumokokken-Impfung folgt demselben Zeitplan wie die 6-fach-Impfung: 2, 4 und 11 Monate. Eine Nachholimpfung im Rahmen der Standardempfehlung ist nur bis zum zweiten Geburtstag möglich.

Neu seit 2024: Die STIKO hat die Meningokokken-B-Impfung (MenB) zur Standardimpfung für alle Säuglinge erklärt. Das Beispielschema sieht Impfungen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten vor. Nachholimpfungen sind bis zum fünften Geburtstag möglich. Meningokokken B können eine lebensbedrohliche Hirnhautentzündung verursachen – die Einführung als Standardimpfung ist ein wichtiger Schritt.

Meningokokken C (MenC) wird weiterhin einmalig mit 12 Monaten gegeben.

MMR und Varizellen: Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken

Die erste MMR-Dosis wird mit 11 Monaten gegeben, die zweite mit 15 Monaten. Die Varizellen-Impfung folgt demselben Schema – beide Impfungen können am selben Termin oder mit einem Abstand von mindestens vier Wochen verabreicht werden. Masern sind hochansteckend: Ein einziger Erkrankter kann bis zu 18 ungeschützte Personen anstecken. Die Impfquote für die zweite Masern-Dosis liegt in Deutschland bei rund 93 % – knapp unter dem WHO-Ziel von 95 %.

Impfung Alter / Zeitpunkt Dosen Besonderheit
6-fach-Impfung 2, 4, 11 Monate 3 (Reifgeborene) / 4 (Frühgeborene) Mindestalter 2 Monate
Rotaviren Ab 6. Lebenswoche 2 oder 3 Abschluss bis 24. bzw. 32. Lebenswoche
Pneumokokken 2, 4, 11 Monate 3 Nachholimpfung nur bis 2. Geburtstag
Meningokokken B 2, 4, 12 Monate 3 Neu: Standardimpfung seit 2024
Meningokokken C 12 Monate 1 Einmalig
MMR 11 und 15 Monate 2 Parallel zu Varizellen möglich
Varizellen 11 und 15 Monate 2 Parallel zu MMR möglich

Impfungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Auffrischungen und HPV

Nach der dichten Grundimmunisierung im Säuglingsalter folgen im Kindes- und Jugendalter wichtige Auffrischungen und neue Impfungen. Besonders die HPV-Impfung und die Meningokokken-ACWY-Impfung sind in dieser Phase entscheidend.

Tdap und Tdap-IPV: Auffrischungen im Schulalter

Die erste Auffrischung gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten) erfolgt im Alter von 5 bis 6 Jahren als Tdap-Kombinationsimpfung. Die zweite Auffrischung folgt im Alter von 9 bis 16 Jahren – diesmal als Tdap-IPV-Kombination, die zusätzlich die Polio-Komponente enthält. Damit ist die Grundimmunisierung gegen Polio für das Kindesalter abgeschlossen.

Keuchhusten ist trotz hoher Impfquoten weiterhin ein relevantes Problem. Säuglinge unter sechs Monaten, die noch nicht vollständig geimpft sind, sind besonders gefährdet. Deshalb ist auch die Auffrischung bei Jugendlichen und Erwachsenen wichtig – sie schützt indirekt die Jüngsten.

HPV-Impfung: Für Mädchen und Jungen gleichermaßen

Die HPV-Impfung schützt vor humanen Papillomviren, die Gebärmutterhalskrebs, Anal-, Mund-Rachen- und Peniskarzinome sowie Genitalwarzen verursachen können. Die STIKO empfiehlt sie für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. In diesem Altersbereich reichen zwei Dosen im Abstand von mindestens fünf Monaten aus.

Wer erst ab 15 Jahren mit der Impfung beginnt oder zwischen der ersten und zweiten Dosis zu wenig Zeit gelassen hat, braucht eine dritte Dosis. Eine Nachholimpfung ist bis zum 18. Geburtstag möglich und wird von der GKV übernommen.

Die Impfquoten in Deutschland sind ausbaufähig. Bei Mädchen bis 15 Jahren haben nur 55 % die Impfserie abgeschlossen – der EU/EWR-Durchschnitt liegt bei 65 %. Bei Jungen ist der Abstand noch größer: 34 % in Deutschland gegenüber 55 % im EU/EWR-Schnitt. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf.

Meningokokken ACWY: Neu 2024 für 12- bis 14-Jährige

Ebenfalls neu seit 2024: Die STIKO empfiehlt die MenACWY-Impfung mit einem quadrivalenten Konjugatimpfstoff als Standardimpfung für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren. Nachholimpfungen sind bis unter 25 Jahren möglich. Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y können schwere Hirnhautentzündungen und Blutvergiftungen verursachen – die Erweiterung der Standardempfehlung ist epidemiologisch begründet.

HPV-Impfquoten (abgeschlossene Impfserie): Deutschland vs. EU/EWR-Durchschnitt

100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % 55 % DE Mädchen 65 % EU/EWR-Ø Mädchen 34 % DE Jungen 55 % EU/EWR-Ø Jungen Deutschland EU/EWR-Durchschnitt
Quelle: RKI / Europäisches Impfquotenmonitoring; Kinder und Jugendliche ≤15 Jahre, abgeschlossene Impfserie.

Impfkalender für Erwachsene: Was wann aufgefrischt werden muss

Viele Erwachsene glauben, nach der Kindheit sei das Impfen erledigt. Das stimmt nicht. Mehrere Impfungen brauchen regelmäßige Auffrischungen, und einige Erkrankungen sind im Erwachsenenalter deutlich gefährlicher als in der Kindheit.

Tetanus, Diphtherie und Pertussis: Die Basis-Auffrischung

Tetanus und Diphtherie werden von der STIKO alle zehn Jahre aufgefrischt. Die nächste fällige Td-Auffrischung soll einmalig als Tdap-Kombination gegeben werden – also mit der Pertussis-Komponente. So wird gleichzeitig der Keuchhusten-Schutz im Erwachsenenalter einmalig aufgefrischt.

Hier gibt es eine interessante internationale Kontroverse: Die WHO zog 2017 die generelle Empfehlung für regelmäßige Tetanus-Auffrischungen bei Erwachsenen zurück. Forschungsdaten – unter anderem Antikörpertiter-Studien – deuten darauf hin, dass eine vollständige Kindheitsimmunisierung frühestens nach 30 Jahren, möglicherweise lebenslang schützt. Die STIKO hält dennoch an der 10-Jahres-Empfehlung fest.

Österreich geht in die andere Richtung: Das Nationale Impfgremium empfiehlt dort eine Auffrischung alle fünf Jahre als 3-fach-Kombination. Die meisten industrialisierten Staaten liegen irgendwo zwischen 5 und 20 Jahren. Es gibt also keine weltweite Einigkeit – die STIKO-Empfehlung ist eine konservative, sicherheitsorientierte Entscheidung.

Bei Verletzungen mit erhöhtem Infektionsrisiko – etwa tiefen Wunden oder Kontakt mit Erde – kann eine frühere Auffrischung sinnvoll sein, wenn die letzte Impfung mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Polio, Masern und Varizellen im Erwachsenenalter

Eine einmalige Polio-Auffrischung wird im Erwachsenenalter empfohlen – besonders bei Reisen in Endemiegebiete oder unvollständiger Grundimmunisierung. Polio gilt in Deutschland als eliminiert, aber internationale Reisen machen eine Auffrischung sinnvoll.

Masern betreffen auch Erwachsene. Alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Kindheitsimpfung sollten einmalig eine MMR-Impfung erhalten. Das gilt ab 18 Jahren. Masern verlaufen bei Erwachsenen häufig schwerer als bei Kindern – mit Risiko für Lungenentzündung und Enzephalitis.

Varizellen (Windpocken) können bei Erwachsenen, die die Erkrankung nie durchgemacht haben, zu schweren Komplikationen führen. Besonders Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Schutz prüfen – eine Windpocken-Infektion in der Schwangerschaft kann das ungeborene Kind gefährden.

🔎 Tipp: Impfpass checken

Viele Erwachsene wissen nicht, welche Impfungen sie als Kind erhalten haben. Wer seinen Impfpass nicht findet, kann beim Hausarzt nachfragen – manchmal liegen alte Unterlagen noch in der Praxis. Alternativ hilft eine Antikörper-Bestimmung im Blut, um den Immunstatus zu klären.

Impfungen ab 60 Jahren: Schutz für ältere Erwachsene

Mit zunehmendem Alter verändert sich das Immunsystem. Impfantworten werden schwächer, und bestimmte Erkrankungen verlaufen schwerer. Deshalb hat die STIKO für Personen ab 60 Jahren einen eigenen Empfehlungskatalog – mit mehreren Impfungen, die in jüngeren Jahren nicht nötig sind.

Influenza: Jährlich, aber zu selten genutzt

Die Grippe-Impfung wird für alle Personen ab 60 Jahren jährlich im Herbst empfohlen. Dasselbe gilt für Schwangere (ab dem zweiten Trimester), chronisch Kranke und medizinisches Personal. Seit September 2023 empfiehlt die WHO den Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen – die B/Yamagata-Linie gilt als ausgerottet und entfällt.

Die Impfquote in Deutschland ist ernüchternd: Nur 40 % der über 60-Jährigen lassen sich impfen. Der EU-Durchschnitt liegt bei 47 %, Dänemark erreicht 77,5 % und Irland 75,7 %. Deutschland hat hier erheblichen Aufholbedarf – zumal die Grippe jährlich zehntausende Krankenhausaufenthalte verursacht.

Pneumokokken, Herpes Zoster und COVID-19

Für alle Personen ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20). Früher wurde der 23-valente Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) eingesetzt – PCV20 hat ihn als bevorzugten Impfstoff abgelöst, weil er eine stärkere und länger anhaltende Immunantwort auslöst.

Die Herpes-Zoster-Impfung (Gürtelrose) ist zweimalig: zwei Dosen eines adjuvantierten Totimpfstoffs im Abstand von 2 bis 6 Monaten. Standardmäßig ab 60 Jahren. Bei Grunderkrankungen wie Immunsuppression, Diabetes, rheumatoider Arthritis, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronischen Atemwegserkrankungen beginnt die Empfehlung bereits ab 50 Jahren. Bei schwerer Immunsuppression oder schweren chronischen Grunderkrankungen sogar ab 18 Jahren.

COVID-19: Eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst wird für Personen ab 60 Jahren, Pflegeheimbewohner, medizinisches Personal und enge Kontaktpersonen von Risikopatienten empfohlen. Die Basisimmunität – mindestens drei Antigenkontakte, davon mindestens eine Impfung – gilt für alle Erwachsenen ab 18 Jahren.

RSV: Neue Impfung für Hochbetagte

Neu seit 2024: Die STIKO empfiehlt eine einmalige RSV-Impfung für alle Personen ab 75 Jahren. RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) verursacht bei älteren Menschen schwere Atemwegsinfektionen, die häufig zu Krankenhausaufenthalten führen. Für Personen zwischen 60 und 74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen oder in Pflegeeinrichtungen gilt dieselbe Empfehlung.

Influenza-Impfquoten im Ländervergleich – Saison 2022/2023, Personen ≥60/65 Jahre

100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % 40 % Deutschland (≥60 J.) 47 % EU-Ø (≥65 J.) 75,7 % Irland (≥65 J.) 77,5 % Dänemark (≥65 J.)
Quelle: RKI/KV-Impfsurveillance; europäische Vergleichsdaten: Gemini/B-Auswertung. Deutschland liegt deutlich unter dem EU-Schnitt und weit hinter den Spitzenreitern.

Häufige Fragen zum Impfkalender

F Welche Impfungen brauche ich als Erwachsener mindestens?

Mindestens Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre (nächste Auffrischung als Tdap), einmalig Pertussis, einmalig Polio. Ab 60 Jahren kommen Influenza jährlich, Pneumokokken, Herpes Zoster und COVID-19 hinzu. Ab 75 Jahren RSV einmalig.

F Wie oft muss ich mich gegen Tetanus impfen lassen?

Die STIKO empfiehlt Erwachsenen eine Auffrischung alle zehn Jahre. Die WHO hält seit 2017 eine vollständige Kindheitsimmunisierung für lebenslang ausreichend – die STIKO folgt dieser Einschätzung bislang nicht und hält am 10-Jahres-Intervall fest.

F Welche Impfungen übernimmt die Krankenkasse?

Alle STIKO-empfohlenen Standard- und Indikationsimpfungen übernimmt die GKV ohne Zuzahlung. Reiseimpfungen sind keine Pflichtleistung, werden aber von vielen Kassen freiwillig erstattet. Privatversicherte prüfen ihren individuellen Tarif.

F Ab wann wird die Herpes-Zoster-Impfung empfohlen?

Standardmäßig ab 60 Jahren, zwei Dosen im Abstand von 2 bis 6 Monaten. Bei Grunderkrankungen wie Diabetes, Immunsuppression oder Rheuma bereits ab 50 Jahren. Bei schwerer Immunsuppression sogar ab 18 Jahren.

F Muss mein Kind gegen Meningokokken B geimpft werden?

Ja. Seit 2024 empfiehlt die STIKO die MenB-Impfung als Standardimpfung für alle Säuglinge – Beispielschema mit 2, 4 und 12 Monaten. Nachholimpfungen sind bis zum fünften Geburtstag möglich und werden von der GKV übernommen.

F Gilt die HPV-Impfung auch für Jungen?

Ja, für Mädchen und Jungen gleichermaßen im Alter von 9 bis 14 Jahren, zwei Dosen im Abstand von mindestens fünf Monaten. Nachholimpfung bis 18 Jahre möglich. Ab 15 Jahren oder bei zu kurzem Abstand sind drei Dosen erforderlich.

F Welche Impfungen sind seit 2024 neu im Impfkalender?

Neu 2024: MenB als Standardimpfung für Säuglinge, MenACWY für 12- bis 14-Jährige, RSV-Impfung ab 75 Jahren (bzw. ab 60 mit Risikofaktoren) und PCV20 für Kinder und Jugendliche mit Indikation ab 2 Jahren.

Quellen

  • Robert Koch-Institut (RKI) – Impfkalender und STIKO-Empfehlungen (Epidemiologisches Bulletin 4/2024)
  • Robert Koch-Institut (RKI) – Impfquotenmonitoring / KV-Impfsurveillance
  • Robert Koch-Institut (RKI) – FAQ Tetanus-Impfung
  • Robert Koch-Institut (RKI) – Kostenübernahme Schutzimpfungen
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Schutzimpfungs-Richtlinie
  • Weltgesundheitsorganisation (WHO) – Positionspapier Tetanus-Impfung (2017)
  • AOK – Informationen zu Schutzimpfungen für Erwachsene
  • Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) – Impfquoten-Monitoring EU/EWR